Inhalt:
Kfz-Auskünfte
Haftpflichtversicherer
Wenn Sie durch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug geschädigt worden sind, können Sie online die Adresse der haftenden Versicherungsgesellschaft dieses Kfz abrufen:
Register über die Haftpflichtversicherung der in Österreich zugelassenen Fahrzeuge
Hinweis: Bei nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen erhalten Sie Name und Anschrift der Halterin/des Halters.
Zuständige Stelle:
Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs
Innerhalb der EU gilt freies Wahlrecht bei Kraftfahrzeugversicherungen. D.h. man kann sein Kfz grundsätzlich in jedem Mitgliedsland bei zugelassenen Versicherungsunternehmen versichern lassen. Dasselbe gilt auch für etwaige Zusatzversicherungen wie Diebstahl- oder Feuerversicherungen.
Zulassungsbesitzer
Diese Auskunft ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Zuständige Behörde:
- Die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion)
- In Wien: das Verkehrsamt
erforderliche Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular "Auskunft Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer" – der Grund der Anfrage ist anzugeben
- Amtlicher Lichtbildausweis der Anfragenden/des Anfragenden
- Bei Vertretung: Vollmacht
Gebühren:
- 14,20 Euro
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

