Inhalt:
L17 (Führerschein mit 17) – Vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B
Ausbildungsfahrten können im Rahmen der "vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B" (Führerschein mit 17) als ein Teil der Führerscheinausbildung mit einer berechtigten Begleitperson im privaten Rahmen durchgeführt werden. Die übrige Ausbildung ist verpflichtend in einer Fahrschule zu absolvieren.
Ablauf der Ausbildung in L17:
Hinweis: Für die Ausbildung im Rahmen der vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B gibt es außer dem Mindestalter für das Ablegen der Fahrprüfung (vollendetes 17. Lebensjahr) und dem Beginn mit der Ausbildung in der Fahrschule (vollendetes 16. Lebensjahr) keine Altersbeschränkung.
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
