Inhalt:
Reisepass – Neuausstellung
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Zusätzliche Informationen
- Rechtsgrundlagen
- Zum Formular
Allgemeine Informationen
Jeder fünfte Reisepass läuft 2010 ab – Rechtzeitig beantragen spart Zeit
1,2 Millionen Reisepässe verlieren im Jahr 2010 ihre Gültigkeit. Das sind doppelt so viele als in einem durchschnittlichen Jahr. Vor allem in den Monaten März bis Juni 2010 wird es zu einem großen Andrang und längeren Wartezeiten in den Passämtern kommen. Wer eine Reise plant, sollte also rechtzeitig prüfen ob sein Reisepass noch gültig ist.
Ein Reisepass (oder Personalausweis) ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als Amtlicher Lichtbildausweis.
Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
- Alter Reisepass ist abgelaufen
- Namensänderung
- Reisepass gibt die Identität nicht wieder
- Verlust oder Diebstahl
Der Reisepass ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden (Verlängerungen sind nicht möglich).
Hinweis: Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden.
Voraussetzungen
Österreichische Staatsbürgerschaft
Zuständige Stelle
Die Passbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Leoben und Schwechat: die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die Magistratischen Bezirksämter
Hinweis: Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Ebenso nehmen einige Gemeinden Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Behörde weiter. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses müssen Sie persönlich stellen.
Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab zwölf Jahren mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern (in der Regel von den Zeigefingern), die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden.
Falls Sie den Reisepass bei der Passbehörde beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über eine Gemeinde benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses".
Normale Zustellung: Der Reisepass wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an die von Ihnen angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.
Expresspass: Auf Wunsch wird auch ein Expresspass ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.
Ein-Tages-Expresspass: Seit 15. März 2010 kann auch ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der Ihnen am nächsten Arbeitstag mit einem eigenen Botendienst zugestellt wird.
Weiterführende Information zum Ein-Tages-Expresspass . finden sich im entsprechenden Informationsblatt.
Hinweis: Bei Antragstellung über die Gemeinde müssen Sie mit einer längeren Wartezeit bis zur Zustellung des Reisepasses rechnen.
Erforderliche Unterlagen
Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.
- Weder Reisepass noch Personalausweis sind vorhanden:
- Amtlicher Lichtbildausweis oder eine Identitätszeugin/einen Identitätszeugen
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Eventuell Heiratsurkunde
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
- Kein Reisepass, aber Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Reisepass ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:
- Abgelaufener Reisepass
- Geburtsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Reisepass ist vorhanden – Personaldaten haben sich geändert:
- Abgelaufener Reisepass
- Geburtsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Eventuell Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid
- Eventuell Staatsbürgerschaftsnachweis
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
Verlust/Diebstahl – Wurde der Reisepass gestohlen, benötigen Sie zusätzlich eine inländische Diebstahlsanzeige. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.
Hinweis: Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).
Kosten
- Reisepass: 69,90 Euro
- Expresspass: 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro
Hinweis: Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Zusätzliche Informationen
Weitere Reisepässe
Bei Vorliegen und Glaubhaftmachung von persönlichen oder beruflich wichtigen Gründen, die den Besitz eines zweiten oder weiteren Reisepasses rechtfertigen, kann bei Vorliegen eines gültigen Reisepasses ein weiterer Reisepass mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von drei bzw. fünf Jahren beantragt werden. Die Pauschalgebühr für den weiteren Reisepass beträgt ebenfalls 69,90 Euro. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Passbehörde.
Passversagung und Entziehung eines Reisepasses
Wenn der Passbehörde bei Neuausstellung Tatsachen bekannt werden, die eine Passversagung rechtfertigen, wird kein Reisepass ausgestellt (§ 14 PassG). Werden solche Tatsachen nach Ausstellung des Reisepasses bekannt, muss die Passbehörde den Reisepass entziehen (§ 15 PassG).
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz (PassG)
- Passverordnung (PassV)
- Passgesetz-Durchführungsverordnung (PassG-DV)
Zum Formular
Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
Hinweis: Das Formular wird in der Regel nur bei der Antragstellung über die Gemeinde benötigt. Bei der Passbehörde wird eine Niederschrift aufgenommen.
Bundesministerium für Inneres

