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Ausstellung einer Sterbeurkunde/internationalen Sterbeurkunde


Allgemeine Informationen

Manchmal kann es (z.B. für Versicherungsangelegenheiten bzw. für Vertragsfragen) notwendig sein, nachträglich Sterbeurkunden für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall ausstellen zu lassen.

Die Sterbeurkunde enthält

  • den Familiennamen, den Vornamen und das Geschlecht der Verstorbenen/des Verstorbenen,
  • eventuell Angaben zur Führung eines Doppelnamens,
  • den letzten Wohnort,
  • den Tag, den Ort und die Eintragung der Geburt,
  • die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft und
  • den Zeitpunkt und den Ort des Todes.

Hinweis: Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.

Die internationale Sterbeurkunde wird mehrsprachig, in der Regel zehnsprachig, ausgestellt.


Voraussetzungen

Der Todesfall muss bereits beim Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalles/Erstausstellung einer Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterbebuch).

Damit Dritte nicht frei auf die Daten anderer zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt:

  • Ehepartnerin/Ehepartner, Vorfahren und Nachkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen
  • Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der betroffenen Personen entgegensteht
  • Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes im Rahmen der Vollziehung der Gesetze

Zuständige Stelle

Für Todesfälle vor dem 1.1.1939:

  • Das Pfarramt der Kirchengemeinde des Sterbeortes

Für Todesfälle nach dem 1.1.1939:

Die Personenstandsbehörde, die für den Sterbeort (z.B. Standort des Spitals oder des Altersheimes) örtlich zuständig ist:


Verfahrensablauf

Die Sterbeurkunde wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt. Sie können sie auch schriftlich beantragen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

  • Antrag:
    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: EUR 13,20 Bundesgebühr
  • Ausstellung einer Sterbeurkunde: EUR 8,70 (EUR 6,60 Bundesgebühr plus EUR 2,10 Bundesverwaltungsabgabe)

Hinweis: Bei Zusendung der Sterbeurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Standesamt.


Zusätzliche Informationen

Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger sowie Staatenlose (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) können eine ausländische Sterbeurkunde über die österreichischen Vertretungsbehörden oder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten beantragen (Urkundenbeschaffung).


Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStV)

Zum Formular

Sterbeurkunde - Ausstellung
Sterbeurkunde (international)
Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres


 

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