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Energiesparlampen
Allgemeine Informationen
Energiesparlampen sind Lampen die bestimmte Energieeffizienzkriterien erfüllen wie z.B. besonders effiziente Gasentladungslampen oder LED-Lampen.
Herkömmliche Glühbirnen wandeln nur fünf Prozent der verwendeten Energie in Licht um. Der Rest wird als unnötige Wärme abgestrahlt. Die EU-Mitgliedsstaaten haben daher Ende 2008 Mindest-Effizienzanforderungen an Haushaltslampen beschlossen, die auf Grund der Regelungen in einer EU-Verordnung in den Mitgliedsstaaten unmittelbar wirken.
Durch die wesentlich längere Haltbarkeit erspart eine einzige Energiesparlampe die Herstellungsenergie und den Müll von sechs bis zwölf Glühbirnen.
"Herkömmliche" Glühbirnen
Der Einsatz von Glühbirnen wird nicht verboten.
Die neue Regelung stellt aber Anforderungen an die Effizienz von eingesetzten Lampen. Weil herkömmliche Glühbirnen im Vergleich zu Energiesparlampen eine geringe Energieeffizienz aufweisen, dürfen sie ab einem bestimmten Zeitpunkt von den Herstellern nicht mehr an den Handel ausgeliefert werden. Die bei den Händlerinnen/Händlern vorrätigen Bestände an Glühbirnen dürfen jedoch weiterhin erworben werden.
Hinweis: Konsumentinnen/Konsumenten dürfen im privaten Haushalt diese Lampen unbegrenzt weiter verwenden, daher alle Glühbirnen, die in Verwendung sind oder die auf Vorrat gelagert sind.
Ab 1. September 2009 dürfen herkömmliche 100 Watt Glühbirnen sowie sämtliche matten Glühbirnen und Halogenlampen nicht mehr an den Handel ausgeliefert werden.
Die weiteren Schritte stellen sich wie folgt dar:
- Ab 1. September 2010 dürfen keine 75 Watt Glühbirnen mehr
- Ab 1. September 2011 dürfen keine 60 Watt Glühbirnen mehr
- Ab 1. September 2012 dürfen keine 40 Watt Glühbirnen mehr
- Ab 1. September 2015 dürfen keine 25 Watt Glühbirnen mehr
- Ab 1. September 2016 dürfen keine ineffizienten Halogenlampen, die eine schlechtere Energieeffizienzklasse als C aufweisen, an den Handel ausgeliefert werden
Lampen für Spezialanwendungen, die nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt gedacht sind, sind von dieser Regelung ausgenommen wie z.B. Pflanzen- oder Wachstumslampen mit bestimmten Lichteigenschaften.
Energiesparlampen
Energiesparlampen sind bereits in einem breiten Sortiment an Größen, Formen und Typen erhältlich und passen in jedes Glühlampengewinde.
In der Regel sind Energiesparlampen ungiftig. Die geringe Menge an Quecksilber wird nur dann freigesetzt, wenn die Lampe zerbricht. In diesem Fall haftet das Quecksilber auf dem Glas, daher reicht es aus die Scherben zusammen zu kehren (nicht einsaugen) und anschließend gut zu lüften.
Entsorgung
Ausgediente Energiesparlampen gehören zu den Problemstoffen und können in einem Altstoffsammelzentrum, bei einer Problemstoffsammelstelle aber auch kostenlos beim Elektrofachhändler abgegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission
Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion

